Wenn die Dame eine Dressur, Abstrafung, Vorführung oder Benutzung nicht zu Ende führt, bezeichnet man das als „Abbrechen“.

Auch das Beenden einer Abrichtung vor Erreichen des vereinbarten Ziels wird als „Abbrechen“ bezeichnet.
Die Entscheidung, eine Abrichtung abzubrechen ist endgültig und nicht umkehrbar.